Alarmanlagen
Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz und für Smart-Home-Systeme
Die KfW-Bank fördert im Rahmen Ihres Programmes "Altersgerechtes Umbauen" Maßnahmen zum Einbruchschutz. In Schleswig-Holstein fördert zusätzlich die Investitionsbank SH Maßnahmen zum Einbruchschutz. Für eine Maßnahme können beide Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden ausschließlich private Personen, unabhängig vom Alter. Je nach Förderprogramm werden Maßnahmen zum Einbruchschutz für selbstgenutzte Immobilien (Ein- & Mehrfamilienhäuser oder Wohnungen), Mietwohnungen und Ferienhäuser gefördert. Auch Mieter einer Immobilie können gefördert werden.
Je nach Förderprogramm können diverse Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie für intelligente Haustechnik (Smart-Home) gefördert werden. Hierzu zählen z.B. Alarmanlagen, Not- und Rufsysteme,
(Bild-)Gegensprechanlagen, elektr. Antriebssysteme und Zeitschaltuhren für Rollläden oder Bewegungsmelder.
Förderprogramme der KfW-Bank und Investitionsbank Schleswig-Holstein
Profitieren auch Sie von den Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz der KfW-Bank und der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Je nach Förderprogramm können auch Smart-Home-Funktionen gefördert werden. Im Rahmen unserer Einbruchschutzberatung beraten wir Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie im Anschluss bei der Beantragung der Fördermittel.
Förderprogramm der KfW-Bank zum Einbruchschutz für privat genutzte Bestandsgebäuden
Was wird gefördert
Wer wird gefördert
Privatpersonen, unabhängig von Ihrem Alter:
Fördersummen
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 20% (auf die ersten 1.000 €) sowie mit 10% auf die darüber hinausgehenden förderfähigen Investitionskosten bis maximal 1.600 € pro selbstgenutzter Wohneinheit gefördert.
Neben den hier genannten Einbruchschutzmaßnahmen sind weitere Maßnahmen förderfähig. Einen detaillierten Überblick, inkl. der Voraussetzungen, finden Sie unter www.kfw.de.
Förderprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein zum Einbruchschutz für privat genutzte Bestandsgebäuden
Was wird gefördert
Wer wird gefördert
Privatpersonen, unabhängig vom Alter:
Fördersummen / wichtiger Hinweis:
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 20% (auf die ersten 1.000 €) sowie mit 15% auf die darüber hinausgehenden förderfähigen Investitionskosten bis maximal 1.550 € pro selbstgenutzter Wohneinheit gefördert. Dieses Programm ist mit den Programmen der KfW-Bank kombinierbar.
Neben den hier genannten Einbruchschutzmaßnahmen sind weitere Maßnahmen förderfähig. Einen detaillierten Überblick, inkl. der Voraussetzungen, finden Sie unter www.ib-sh.de.
Förderprogramm der KfW-Bank zum Wohnkomfort und zur Energieeffizienz für privat genutzte Bestandsgebäude und Neubauvorhaben
Was wird gefördert
Im Bereich "Komfort-Haustechnik" bzw. "Smart-Home" bietet die KfW-Bank mehrere Förderprogramme an. Unter anderem können Maßnmahmen zum
Wer wird gefördert
Je nach Förderprogramm, Privatpersonen, unabhängig von Ihrem Alter:
Fördersummen
Die möglichen Fördersummen und Kreditvarianten sind abhängig vom jeweiligen Programm und der durchzuführenden Maßnahme. Detailinformationen zu den unterschiedlichen Programmen der KfW finden Sie unter www.kfw.de.
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